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AVIVA-BERLIN.de im Dezember 2024 - Beitrag vom 05.07.2012


NEWS vom 12. Dezember 2012 - Beschneidung bleibt
Sharon Adler

Diesem Sieg der Demokratie gingen monatelange antisemitisch und rassistisch motivierte Debatten voraus.




NEWS vom 12. Dezember 2012Beschneidung bleibt

Am Mittwoch, 12. Dezember 2012, entschied der Bundestag nach 90-minütiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung von Jungen sowie über einer Gesetzesinitiative von 66 Oppositionsabgeordneten zum gleichen Thema. Mit der Verabschiedung eines Gesetzes herrscht nun für Juden und Muslime in Deutschland endlich wieder Rechtssicherheit: Es ist uns gesetzlich erlaubt, unsere Söhne nach den religiösen Vorschriften zu beschneiden.
Mehr Infos im Detail: www.bundestag.de



Unser Beitrag vom 5. Juli 202

First Grass, dann das. Recht auf Beschneidung beschnitten. Sign the petition. Aufruf von Tamara Guggenheim, Brief an den Zentralrat der Juden in Deutschland. Artikel von Dr. med. Altschüler

Stimmen zum Kölner Beschneidungsurteil. Jüdische und muslimische Organisationen gleichermaßen sind entsetzt über das diskriminierende Urteil, das auch in der internationalen Presse auf Kritik stößt.

Das Urteil vom 07.05.2012, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertete, hat Tradition und beruht auf rein antisemitischen Motiven: Im Jahr 132 verhängte der römische Kaiser Hadrian ein Beschneidungsverbot, welches den Bar Kochba-Aufstand der Juden gegen die Römer zur Folge hatte. Später versuchte nicht nur die Sowjetunion, den Juden die Beschneidung zu verbieten. Folgerichtig titelte die Welt im Jahr 2012: "Hitler würde sich über Beschneidungsverbot freuen"

Betroffen zeigte sich auch der Zentralrat der Juden in Deutschland. Er sieht im Urteil des Landgerichts Köln "einen beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften." In der Presseerklärung vom 26.06.2012 erklärte der Präsident des Zentralrats, Dr. Dieter Graumann: "Diese Rechtsprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert."

Das Beschneidungsurteil hat nicht nur in Deutschland, sondern auch in Israel empörte Reaktionen hervorgerufen. Oberrabbiner Jona Metzger sprach die Befürchtung aus, dass Juden aufgrund dieses Urteils in Deutschland gezwungen würden, in den "Untergrund" zu gehen, um die religiösen Vorschriften zu befolgen und ihre Söhne nur noch "im Keller" beschneiden dürften.

Obwohl es auch unter Jüdinnen und Juden GegnerInnen dieses 3.000 Jahre alten Ritus´, mit dem der Neugeborene am 8. Tag nach seiner Geburt in den "Bund Abrahams" aufgenommen wird, "dürfte sich kaum ein Jude von einem deutschen Richter Vorschriften machen lassen, wer Jude ist oder wie das Judentum zu handeln hat" schrieb etwa Israelnetz.

Der Brit, hebräisch für "Bund", ist in im ersten Buch Mose eingeschrieben und ein elementarer Bestandteil des Judentums. Der Beitritt zum Bund (auf Hebräisch "Brit Mila"), den die Beschneidung vollzieht, darf selbst an den höchsten jüdischen Feiertagen vorgenommen werden. Eine Ausnahme bildet selbstverständlich der Gesundheitszustand des Kindes, der immer an erster Stelle steht.

In einem Interview mit der Berliner Zeitung kritisiert die Professorin für Jüdische Philosophie, Almut Bruckstein Çoruh, das Beschneidungsverbot, das sich ihrer Meinung nach nicht halten wird. Sie führt aus, dass der deutsche Staat sich "der Anerkennung einer Lebensgestaltung verweigert, die ihm fremd ist. Auch im 19. Jahrhundert attestierte man Juden, egal wie liberal sie waren, die Rückständigkeit ihrer Religion: Die Beschneidung sei ´barbarisch´, der Talmud ´unmoralisch´."

Diese Haltung belegt auch heute noch die öffentliche Meinung in Deutschland, die auch lange nach dem letzten (s. AVIVA-Berlin von 01/2012) Antisemitismusbericht noch lange nicht breit dazu ist, Jüdinnen und Juden in ihrer Gesellschaft zu akzeptieren. Demzufolge äußerte aktuell eine deutliche Mehrheit der Deutschen (56 Prozent) in einer Emnid-Umfrage für FOCUS, das Urteil sei richtig. 35 Prozent halten es für nicht richtig, 10 Prozent hatten bislang keine Meinung. Es stellt sich zwangsläufig die Frage: Warum? 10 Prozent ist nicht gerade wenig. Unter allen ParteianhängerInnen finden sich mit 69 Prozent die meisten BefürworterInnen des Urteils bei WählerInnen der Union, gefolgt von – wen wundert es - UnterstützerInnen der Linkspartei mit 68 Prozent, die mit ihrer antisemitischen Haltung das Urteil begrüßen dürften. Aber auch 53 Prozent von AnhängerInnen der SPD bewerten den Richterspruch als richtig.

Auswandern wäre nun eine folgerichtige Alternative. Gepackte Koffer sind auch eine Tradition. In Israel zu leben ist nicht einfach und seit neuestem gibt es auch hier wieder Antisemiten, doch immerhin existiert eine Demokratie, die diverse Strömungen und kontroverse Stimmen zulässt, ohne diese rigoros zu beschneiden. Wo waren nochmal die Koffer? Und was würden wir mitnehmen? Bücher natürlich, massenhaft, und vor allem deutsche Literatur. Ebenfalls eine Tradition, doch wir sind daran gewohnt....

Als Grass-ähnlich kann der Kommentar in der Financial Times Deutschland des Strafrechtlers Putzke bewertet werden, der froh darüber ist, dass diese Rechtsprechung "bei den betroffenen Religionen zu einem Bewusstseinswandel" führen könne und der schon seit Jahren ein Verbot der religiösen Beschneidung fordert.

Was können wir tun?

Unsere Söhne, egal welchen Alters, unbekleidet auf die Straßen dieser Welt schicken um öffentlich vorzuführen, dass ihnen durch die Beschneidung kein Leid geschehen ist? Sie einem Intelligenztest unterziehen? Schließlich geht es hier nicht um Genitalverstümmelung, von der wir uns an dieser Stelle ausdrücklich distanzieren und diese als verboten erklären!

In ihrem in der Jüdischen Allgemeinen Wochenzeitung erschienenen Beitrag "Guter Schnitt. Medizinisch vernünftig, ethisch geboten: Plädoyer für die Brit Mila" äußert sich auch Antje Yael Deusel über eben diese "Klischees, die in der Bevölkerung weit verbreitet sind."

In der jüdischen Tradition ist es jeder und jedem selbst überlassen, wie diese ausgelegt wird – und auch das ist Teil unserer Religion. Das Recht auf Ausübung möchten wir und jedoch nicht von offiziell – und schon gar nicht deutscher – Stelle diktieren lassen.

Daher posten wir an dieser Stelle den Aufruf der Jewish Press zur Petition, der sich hoffentlich viele anschließen:

"We, the undersigned declare that Germany has absolutely no moral or ethical right to pass any laws or make any statements regarding Brit Milah (circumcision) or on any other Jewish practice.

Germany, permanently stained with the blood of 6 million Jews, has not learned the lessons of history, and the German court's recent ban on circumcision is an act of overt and explicit anti-Semitism.

It is a mark of shame on the German people.

Never Again!"


Please sign/Bitte Unterzeichnen unter:

www.jewishpress.com/petition

An dieser Stelle veröffentlichen wir einen Brief der Judaistin, Religionslehrerin in der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, Tamara Guggenheim, verbunden mit der Bitte, diesen zu unterschreiben und den Zentralrat der Juden in Deutschland zu faxen: +49 ((0) 30) 28 44 56 – 13

Kommentar von Tamara Guggenheim:

"Es ist wichtig und notwendig, nicht nur die juristischen Schritte zu gehen und ein Umdenken in Politik und Gesellschaft einzuleiten. Die jungen Familien, die Gemeinden und ihre Mitglieder benötigen direkte und schnelle Hilfe und Unterstützung. Einerseits gibt es, G!tt sei Dank, viele Gemeinden und Institutionen, die trotz des Kölner Urteils Beschneidungen souverän durchführen, andererseits ist in vielen Gemeinden und vor allem bei vielen Mitgliedern die Unsicherheit sehr groß. Hier brauchen wir viel konkrete Unterstützung."

An den Zentralrat der Juden in Deutschland

Die Brit Mila ist eine tragende Säule des Judentums, der Akt in die Aufnahme des Bundes mit G!tt. Jüdische Eltern sind dazu verpflichtet, ihre Söhne beschneiden zu lassen. Dieses Gebot hat eine so große religiöse Bedeutung, dass es sogar an Schabbat oder auch Jom Kippur ausgeführt werden darf.

Das Kölner Urteil hat, wenn es zu einer in Deutschland gültigen Rechtsprechung wird, weitestreichende Auswirkungen.
Die jüdische Gemeinschaft ist keine homogene Gemeinschaft und auch wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, gehören unterschiedlichen Denominationen an.

Wir alle sind der Auffassung, dass das Verbot der Beschneidung ein tiefer, unzulässiger Einschnitt in die Religionsfreiheit und auch in die Elternrechte ist, mehr noch: Das Verbot der Beschneidung impliziert das Verbot, das Judentum zu leben. Dieses Verbot ist unserer Auffassung nach der Beginn der staatlichen Gewalt, die Art, in der ein Jude seine Religion ausübt, zu kontrollieren und zu bestimmen.
Wenn wir die Mitglieder der Jüdischen Gemeinden auffordern, sich und auch ihre Söhne beschneiden zu lassen, sind wir in Zukunft keine observanten, konservativen oder liberalen Juden, Rabbiner, Lehrer, Gemeindevorstände etc. mehr, sondern fordern zu einer Straftat auf.
Alleine dies zeigt die Tragweite und die massiven Konsequenzen des Urteils für das jüdische Leben in Deutschland. Wir alle sollten uns darüber bewusst sein, dass ein tatsächliches Beschneidungsverbot dem jüdischen Leben in Deutschland die Existenzgrundlage nachhaltig entzieht.
Schon jetzt ist in vielen Gemeinden Verunsicherung zu spüren. Es mangelt an konkreter Unterstützung: Was sollen jüdische Familien jetzt tatsächlich tun, wenn sie in Kürze einen Sohn erwarten?
Daher fordern wir den Zentralrat der Juden in Deutschland auf: Unterstützen Sie jetzt und konkret die jüdischen Familien, Mohalim und die jüdischen Gemeinden:
  • durch Informationen über die rechtliche Bedeutung des Urteils für die einfachen Gemeindemitglieder
  • durch die Empfehlung von Rechtsanwälten, die im Strafrecht und im Verfassungsrecht (insbes. Staatskirchenrecht) spezialisiert sind und Personen, die bereit sind, einen Musterprozess zu initiieren, rechtlich zu beraten und vor Gericht zu vertreten
  • durch religiöse Argumentationshilfen der ORD und der ARK
  • durch Informationsberatungen und durch die Ãœbernahme sämtlicher Kosten eines Musterprozesses (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten etc. etc.)
  • ggf. durch die Beauftragung eines Staatskirchenrechtlers mit einem Rechtsgutachten zur Sachlage.

    Mehr Infos finden Sie auch auf Facebook, in der eigens eingerichteten Facebook Gruppe:
    www.facebook.com

    Schnittstelle – ein Artikel von Dr. med. Boris Altschüler
    Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie
    Vorsitzender Deutsche Aschkenas-Gesellschaft e. V.

    "Die Beschneidung (die Zirkumzision, lat. circumcido) ist ein kleiner chirurgischer Eingriff zur Entfernung der Vorhaut vom Penis. Als Ergebnis der vollständigen Entfernung der Vorhaut wird eine völlige Freilegung der Eichel erreicht. Tatsache ist, dass die Staphylokokken-Bakterien, Pilz- und Gonokokkeninfektionen der Vorhaut von Jungen und Männer oft zu lokalen, regionalen und sogar generalisierten Entzündungen, Erosionen und Geschwüren am Kopf des Penis und seiner Vorhaut, wie z.B. Phimose, Paraphimose, Balanitis und Balanoposthitis, zu der Entwicklung von Basal-Zell-Karzinomen (Morbus Paget und Morbus Bauer), Tuberkulose, Pilz-, Herpesinfektionen und präkanzerösen Läsionen (Eritroplasia de Queyrat, Leucoplasia, Alterskeratosen, Kondylomen, Warzen) und sogar zu Plattenepithelkrebs führen können.

    Etwa über 20% bis 30% aller Männer der Welt und 70% in den USA sind beschnitten. Europa begleitet aber diesen Trend traditionell mit Skepsis. Trotzdem brach im Westen in den frühen 60er Jahren plötzlich ein "Beschneidungsboom" aus. Die Beschneidungen wurden zum Trend bei Säuglingen und auch bei erwachsenen Männern. Der Grund für solch eine dramatische Änderung der öffentlichen Meinung basierte auf Studien und Statistiken, die einen klaren Zusammenhang zwischen Beschneidung und dem Krebs der Fortpflanzungsorgane darlegten. Wie sich statistisch herausstellte, fanden sich solche Krankheitsbilder viel seltener bei Muslimen und wegen der frühzeitigen Beschneidung praktisch nicht bei den Juden. Diese Daten beeindruckten die pragmatische westliche Gesellschaft so sehr, dass US-Präsident John F. Kennedy öffentlich die Idee der Beschneidung bei Männern und Kindern förderte und sich selber für diesen Eingriff entschied. Der wesentliche Vorteil der Beschneidung – eine mögliche Prävention von Krebs der Fortpflanzungsorgane bei Männern und Frauen. Krebs des Penis, wie auch der Gebärmutterhalskrebs bei den Frauen erscheint vor allem dann, wenn man unbeschnittene Männer als Lebenspartner hat. Außerdem verlängert die Beschneidung bei Männern die sexuelle Handlung. Der Kopf des Phallus, frei von der Vorhaut, wird weniger empfindlich bei Reibungen, was den Orgasmus beim Mann aufschiebt. Daher empfehlen Ärzte die Beschneidung für Männer, die unter vorzeitiger Ejakulation leiden.

    Eine wirklich sensationelle Entdeckung machten australische Wissenschaftler: Nach sorgfältiger Prüfung von Art und Weise der Ausbreitung der HIV-Infektion folgerten sie, dass die Beschneidung das wirksamste Instrument gegen AIDS werden kann. Der Virus befällt vor allem die Vorhaut und den Kopf des Penis, die häufigen Mikrotraumen unterliegen, was das Risiko einer Infektion durch eine Verwundung sehr erhöht. Nach den Statistiken war eine große Mehrheit der Männer, die sich mit AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen infiziert haben, unbeschnitten. Einige Ärzte empfehlen der männlichen Bevölkerung in Regionen, wo die Ausbreitung von AIDS zu einer Epidemie geworden ist, es mit Beschneidung zu bekämpfen. Herpes und Gonorrhö sind bei den Unbeschnittenen mit Wahrscheinlichkeit zweimal, Syphilis und Pilzerkrankungen - fünfmal häufiger zu finden. Nach den Statistiken amerikanischer Chirurgen, die mehr als 200.000 Männer in US-Kliniken untersuchten, wurde eruiert, dass eine Vielzahl von Infektionen der Harnwege bei nicht beschnittenen Männern elfmal häufiger auftritt als bei denjenigen, die diese Operation schon durchführen ließen. Darüber hinaus stellten amerikanische Ärzte die Häufigkeit von Krebserkrankungen des Penisses in direkte Beziehung zur Beschneidung.

    Beschneidung vereinfacht die persönliche Hygiene der Männer. Der nicht beschnittene Mann ist gezwungen sich mindestens zweimal am Tag seiner intimen Toilette zu widmen, um die Waschung der Vorhaut von dort angesammeltem Smegma und Urin durchzuführen. Die Beschneidung erlaubt es, nicht so viel Zeit der intimen Hygiene widmen zu müssen - das Fehlen der Vorhaut hält den Penis viel sauberer. Es ist bekannt, dass sich unter der Vorhaut Bakterien und Mikroorganismen sammeln, die während des Geschlechtsverkehrs in die Scheide und die Gebärmutter einer Frau eindringen, was nicht nur Irritation und eine Verletzung der Mikroflora verursachen kann, sondern auch ernstere Erkrankungen.

    Nachdem nun durch das schnelle Eingreifen der Bundesregierung, die Versuche der Stigmatisierung von rituellen Beschneidungen in Deutschland durch ein umstrittenes Urteil des Kölner Landesgerichtes, das noch vor 10 oder 20 Jahren völlig undenkbar war, ad acta gelegt wurde, bleibt noch folgendes zu beachten: das Risiko von Komplikationen liegt bei dieser Operation doch zwischen 0,7% bis 10% und ist sehr von der Erfahrung des Operateurs abhängig. Darum muss man im Rahmen der jetzigen Beschneidungsdiskussion in Deutschland noch einmal die Pflichten und eine hohe persönliche Verantwortung des Operateurs, eines Arztes oder Mohel, deren Rolle nicht mit dem Ende des Aktes der rituellen Beschneidung endet, unterstreichen. Da es in vielen Fällen eine entgeltliche Leistung ist, sollte der Operateur gezwungen sein eine präoperative Aufklärung der Eltern und eine präzise Überwachung nach der Operation durchzuführen. Es kann z.B. nicht hingenommen werden, dass der Operateur nach dem Eingriff verreist oder spät in der Nacht nicht erreichbar ist. Postoperative Blutungen sind leider möglich und das Erscheinen der geschockten Eltern mit dem Baby und mit blutigen Verbänden auf dem Arm in den Ambulanzen der Krankenhäuser bringt nicht nur die heilige Prozedur in Verruf, sondern führt zur Anzeige wegen Körperverletzung und zum Strafprozess. Das Gleiche kann man über mögliche seltene septische Komplikationen bei Jugendlichen und Erwachsenen vermerken.

    Grundsätzlich sind alle misslungenen oder unzufrieden verlaufenen Operationen aus juristischer Sicht eine Körperverletzung. Darum muss unbedingt die fachliche Kontrolle der Beschneidungen verstärkt werden. Eine alte chirurgische Maxime lautet: Es gibt keine kleine Operationen, nur kleine Operateure."


    Dr. med. Boris Altschüler
    Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie
    Vorsitzender Deutsche Aschkenas-Gesellschaft e. V.

    (Dieser Beitrag wurde uns von Tamara Guggenheim und Dr. med. Boris Altschüler freundlicherweise zur Verfügung gestellt)

    Pressestimmen

    Financial Times Deutschland
    "Körperverletzung: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe"

    Abendschau
    rbb Fernsehen. Abendschau (Video-Beitrag) "Strafrecht contra Religionsfreiheit"

    Tagesspiegel
    Diskussion um Beschneidung. Der Staat kann nicht seine Ideologie für alle durchsetzen

    Hagalil "WUPJ: Kann ein deutsches Gericht die religiöse Beschneidung verbieten?"

    Welt
    Meinung. Kölner Urteil. Beschneidungsverbot verstößt gegen das Grundgesetz

    Inforadio (Audio-Beitrag)
    Beschneidung in der Diskussion

    FOCUS
    Verbot der Beschneidung. Juden und Muslime fordern Korrektur des Urteils

    Tagesspiegel
    Nach Kölner Urteil Politiker wollen Beschneidung legalisieren

    Berliner Zeitung
    Beschneidung - warum ein Verbot falsch ist

    Deutschlandradio Kultur
    AUS DER JÃœDISCHEN WELT

    SPIEGEL
    Jüdisches Krankenhaus Berlin stoppt religiöse Beschneidungen

    Jüdische Klinik setzt Eingriffe aus

    (Quellen: Zentralrat der Juden in Deutschland, Hagalil, Israelnetz, Tagesspiegel, siu/dpa/AFP, Spiegel, TAZ, Masorti, FTD, Deutschlandradio Kultur u.a.)


    Public Affairs

    Beitrag vom 05.07.2012

    Sharon Adler